Liste der Unterabschnitte:
- Zutaten – Regeln, die Sie kennen sollten
- Verpackungsgas
- Nährwertangaben
- Verpackung
- Q & A
- Weiterführende literatur
Zutaten – Regeln, die Sie kennen sollten
- Verwenden Sie „Trauben“ für „Traubenmost“ und „konzentrierter Traubenmost“ für „rektifiziertes konzentriertes Traubenmost“.
- „Tirage-Likör“ und „Versandlikör“ können ohne Angabe einzelner Zutaten angegeben werden.
- Es sind bis zu drei „Säureregulatoren“ und „Stabilisierungsmittel“ zulässig, wobei mindestens einer im Prozess verwendet werden muss.
- Wenn Sie Weine mit identischen Zutaten vermischen, geben Sie jede Zutat nur einmal an.
- Listen Sie die Zutaten in absteigender Reihenfolge ihres Gewichts auf, je nachdem, wie sie bei der Herstellung verwendet wurden. Zutaten unter 2 % müssen nach den anderen Zutaten aufgeführt werden.
- EU 169/2011 ANHANG VII
Packgas zusätze (Kohlendioxid, Argon und Stickstoff), die in erster Linie dazu dienen, den Sauerstoff beim Abfüllen zu verdrängen, sind aber nicht Bestandteil der Zutaten.
In diesem Fall können Sie Folgendes einbeziehen:
- „Abgefüllt unter Schutzatmosphäre“
- „Abfüllung kann unter Schutzatmosphäre erfolgen“
Nährwertangaben
Richtlinien zur Angabe von „0g“ für unbedeutende Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Proteinen und Salz sind in den EU-Leitlinientexten zur Nährwertkennzeichnung enthalten, einschließlich EU 1169/2011 (siehe Abschnitt 6, Tabelle 4).
Obwohl sie für die offenlegung von werten, die diese obergrenzen überschreiten, verantwortlich sind, haben eine reihe von organisationen und rechtsexperten erklärt, dass normale weine keiner weiteren prüfung bedürfen.
Die EU hat die akzeptablen Toleranzen vereinheitlicht. Daher ist bei den Saccharose-/Kohlenhydratangaben für Weine mit einem Saccharosegehalt von weniger als 100 g/l (typischerweise alle Weine außer Süßweinen) eine Toleranz von 2 g/100 ml (entspricht 20 g/l) zulässig.
Die zulässigen Toleranzen sind EU-weit genormt. Daher ist für Weine mit einem Saccharosegehalt von weniger als 100 g/l (in der Regel alle Weine außer Süßweinen) eine Toleranz von 2 g/100 ml (entspricht 20 g/l) bei der Saccharose-/Kohlenhydratdeklaration zulässig.
Verpackung
Nach italienischem Recht (Decreto legislativo 3. April 2006, Nr. 152) ist es obligatorisch, auf Ihrer Verpackung Materialidentifikationscodes und Regeln für die Müllabfuhr anzugeben.
Sie können dies tun, indem Sie die geeigneten Ressourcen recherchieren und auswählen.
Weitere Informationen finden Sie im offizielle dokumentation.
Fragen und Antworten
Was ist ein QR-Code?
QR-Codes oder Quick-Response-Codes sind Zeichenfolgen, die von vielen Smartphones und Tablets gelesen oder gescannt werden können. Dabei handelt es sich um eine Art Barcode, ähnlich denen auf Lebensmittelverpackungen, bestehend aus schwarzen und weißen Punkten, die in einem Rechteck angeordnet sind. QR-Codes bieten eine bequeme Möglichkeit, auf zusätzliche elektronische Informationen zuzugreifen, und eignen sich daher ideal für Weinetiketten.
Benötige ich für jeden Jahrgang desselben produzierten Weins unterschiedliche E-Labels?
Gemäß der FIC-Verordnung sehen die Toleranzen für die Nährwertdeklaration von Wein vor, dass der Energiewert und die Menge an Nährstoffen als „Durchschnittswert“ angegeben werden sollten. Dies stellt den Wert dar, der den Nährstoffgehalt eines bestimmten Weins unter Berücksichtigung natürlicher und saisonaler Schwankungen, Konsummuster und anderer Faktoren am besten widerspiegelt. Daher sind möglicherweise keine separaten E-Labels für jeden Jahrgang erforderlich.

Woher bekomme ich die Nährwertangaben?
Unsere Plattform verfügt über einen Rechner, mit dem Sie den Alkoholgehalt und den Restzucker eingeben können. Wir berechnen für Sie den Energiewert auf Basis von EU-Umrechnungsfaktoren.
Wie sieht es mit der Konzentration von Glycerin und organischen Säuren aus? Werden sie bei der Energieberechnung verwendet?
Ja, wir berücksichtigen die Konzentration von Glycerin und organischen Säuren in unseren Berechnungen. Auf der Grundlage etablierter Daten ist es sinnvoll, von einer Standard-Glycerinkonzentration von 10 g/L für Rotweine und 5 g/L für Weißweine auszugehen. Für Rotweine kann der Energiebeitrag von Glycerin pro 100 ml mit 10 kJ und für Weißweine mit 5 kJ angenommen werden.
Weiterführende literatur
- Fragen und Antworten zur Umsetzung des neuen EU-Weinetiketts
- Kennzeichnung von Nährwertangaben, Vitaminen, Mineralien, Leitlinien und Toleranzen
- So berechnen sie die weinenergiewerte für in die eU exportierten Wein
- Der Selbstregulierungsvorschlag der europäischen Alkoholgetränkebranche zur Bereitstellung von Nährwertinformationen und Inhaltsstoffen